Abmahnungen wegen des Facebook-Like Buttons

Der Datenschutzwahn geht in die nächste Runde

Ich hatte es schon vermutet seit mich einmal ein Datenschutzbeauftragter während eines Photoshop-Kurses darauf aufmerksam machte, dass es "bedenklich sei", eine Teilnehmerliste "MIT NAMEN" herumzureichen um die u.a. für das Finanzamt notwendige Unterschrift der Teilnehmer zu bekommen: Datenschutz ist manchmal mehr Fluch als Segen für die sozialen Beziehungen zwischen Menschen.

Der aktuelle Fall war abzusehen. Unterbezahlte Rechtsanwälte haben ein neues Ziel entdeckt: Leute, die den Facebook-Like Button auf ihrer Website einsetzen. Die IP-Adresse wir hier als personengebundens Datum interpretiert und ein solches darf halt nur mit Einwilligung des Nutzers übermittelt werden. Die Übermittlung findet beim Like-Button nicht erst beim Klick statt (wie viele glauben), sondern in dem Moment, in dem er geladen wird.

Jetzt könnte man ja sagen, dass Leute, die bei Facebook einen Account haben und damit angemeldet bleiben, prinzipiell mit der Übermittlung ihrer Daten einverstanden sind. Dies fördert schließlich den Community-Gedanken und sie hätten sich ja auch ausloggen können. Allerdings wird auch die IP-Adresse von Nichtmitgliedern weitergegeben. So könnte Facebook also ganz theoretisch (reichlich kriminelle Energie vorausgesetzt) Listen mit IP-Adressen und gesammelte Daten abgleichen und somit Rückschlüsse ziehen, wer wann welche Seiten besucht hat.

Das traurige Fazit ist, dass eine unklare Rechtsprechung, verbunden mit Regulierungswahn, bedeutet, dass ein großer Teil von social web-Anwendungen eigentlich illegal sind - vielleicht. Auf jeden Fall sollte der Website-Betreiber seine Datenschutzbestimmungen anpassen, wenn er einen Service wie Google Analytics, Twitter oder eben Facebook nutzt. Genaueres kann man hier nachlesen: Anwaltskanzlei Ferner, Dr. Kraska.

 

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