Wird der Facebook Like Button bald verboten?

Ganz Deutschland ist im größten Social Network der westlichen Welt vertreten. Ganz Deutschland? Nicht ganz.
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat alle Webseitenbetreiber seines Landes aufgefordert, Social Plugins von Facebook wie Like Buttons, Like Boxes usw. von ihren Seiten zu entfernen und sogar ihre Fanpages abzuschalten. Sollte dies nicht bis Ende September 2011 erfolgen, droht er mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das ist kein Witz.

Was sich da so irre anhört, hat zumindest einen guten und wahren Kern. Es geht (wie so oft) um Datenschutz und um die Frage, ob die IP-Adresse des Nutzers als personenbezogenes Datum angesehen wird oder nicht. Nun meinen viele, es sei doch ihre persönliche Angelegenheit, ob sie so einen Button anklicken oder nicht. Manche glauben halt noch immer, mündige online-Bürger zu sein... Die Wahrheit ist (wie so oft) etwas komplexer.

Was passiert eigentlich, wenn ich ein Social Plugin (z. B. den Like Button) auf meiner Seite einbinde?
Natürlich sind diese Plugins zur Interaktion da. Das Brisante an den Social Plugins ist aber nicht, dass man sie anklicken kann und sie erst DANN Daten übermitteln. Bauchschmerzen macht den Datenschützern vor allem, dass sie die IP-Adresse des Users an Facebook übermitteln - auch wenn dieser nicht einmal FB-Mitglied ist! Dies passiert übrigens bei allen Inhalten, die per iFrame von externen Quellen auf einer Webseite eingebunden werden. Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat sich jemand gaaanz viel Mühe gemacht und das hier in allen Einzelheiten aufgeschrieben. Es ist sehr interessant und man bekommt eine Ahnung davon, wie gut Web 2.0 Unternehmen über die User Bescheid wissen. Die IP-Adresse ist hier nur ein kleiner Teil der Werkzeuge.

Die Frage, ob die IP-Adresse des Nutzers nun ein personenbezogenes Datum ist, wird immer wieder thematisiert, ausgelegt, interpretiert - aber niemals verbindlich beantwortet. Auch Herr Weichert vom ULD legt dieses Thema nach seiner Meinung aus und handelt, wie es seiner Meinung nach richtig ist. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen meint das so ähnlich. Das OLG Hamburg ist da aber ganz anderer Meinung. Und das sind nur die Meinungen im Norden unserer Republik. Meiner Meinung nach sorgt ein fehlendes verbindliches Statement auf Bundesebene (wie so oft) für große Verunsicherung bei den Bürgern, für großen Tatendrang bei den chronisch profilneurotischen Landesstellen und für volle Anwaltskanzleien. Die freuen sich schon über die nächsten Abmahnmöglichkeiten und Herr Weichert freut sich bestimmt über soviel tolle Publicity für seine politische Karriere.

Was bedeutet das jetzt? Man weiß es nicht!
Wieder einmal erweist es sich als nicht besonders schmackhaft, wenn ein Staat seinen Gesetzesbrei von 16 Köchen zubereiten lässt. Wer auf Nummer sicher gehen will, entfernt alle Facebook Social Plugins - wie die Stadt Hamburg im Sommer 2010. Vielleicht sollte man diese Meldung zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, ob wirklich so viele Angelegenheiten in Länderhand gehören. Ob es nicht Sinn macht, ein weltweites Phänomen mindestens auf Bundesebene verbindlich zu klären. Und ob man wirklich die Webseitenbetreiber mit absurd hohen Bußgeldandrohngen einschüchtern muss, weil man sich an den großen Verursacher nicht herantraut.

Hamburg hat übrigens den Like Button wieder eingeführt - und zusätzlich den Google+ Button.

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